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   VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-3/2021   

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VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-3/2021 (https://dejure.org/2021,60347)
VK Hessen, Entscheidung vom 18.11.2021 - 69d-VK-3/2021 (https://dejure.org/2021,60347)
VK Hessen, Entscheidung vom 18. November 2021 - 69d-VK-3/2021 (https://dejure.org/2021,60347)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber! (VPR 2022, 80)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • VK Bund, 06.10.2003 - VK 2-94/03

    Lehrgang zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen

    Auszug aus VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21
    Eine offensichtliche Unbegründetheit ist gegeben, wenn der Vergabekammer nach Prüfung der Sach- und Rechtslage die Abweisung eines Antrags unzweifelhaft auf der Hand liegt, der Nachprüfungsantrag nach ihrer freien Überzeugung aufgrund der Aktenlage eindeutig zurückgewiesen werden muss und sich durch eine mündliche Verhandlung keine andere Bewertung ergeben kann, z. B. wenn der Antrag unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Aussicht auf Erfolg hat (VK Bund, Beschluss vom 6.10.2003 - VK 2-94/03, BeckRS 2003, 152812 Rn. 33, beck-online; Bungenberg in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, GWB § 166 Rn. 20, beckonline).
  • VK Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 1 VK 57/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Beachtlichkeit einer Rüge

    Auszug aus VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21
    Soweit der Nachprüfungsantrag aufgrund fehlender Erheblichkeit des vorgetragenen, angeblichen Vergaberechtsverstoßes bereits unzulässig ist, kann es für die Begründetheit auf die begehrte Akteneinsicht nicht mehr ankommen, der Akteneinsichtsantrag stellt sich dann vielmehr als Ausforschungsanliegen dar (VK Karlsruhe, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 1 VK 57/17 -).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18

    Akteneinsichtsantrag für eine Vergabeakte im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21
    Soweit die Antragstellerin aus diesem Grund weitere Akteneinsicht begehrt, um bisher weder substantiiert gerügte noch behauptete mögliche weitere Verstöße anführen zu können, so hat dies den Charakter eines aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein aufgestellten Behauptung, es fehlt insoweit für die begehrte Akteneinsicht an einem diesen begründenden beachtlichen und entscheidungserheblichen Sachvortrag (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2020 - Verg 10/18 -).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06

    Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

    Auszug aus VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21
    In der Praxis wird von einer offensichtlichen Unbegründetheit des Antrages ausgegangen und eine Entscheidung der Vergabekammer nach Aktenlage - nach Erteilung eines rechtlichen Hinweises - dann als zulässig angesehen, wenn nach Eingang der Akten und Austausch der Schriftsätze erkennbar ist, dass eine mündliche Verhandlung keine rechtliche Verbesserung für den Antragsteller erbringen kann, selbst wenn einer der Beteiligten - z. B. der Antragsteller - einer solchen Entscheidung entgegentritt (Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.11.2006 - VK-SH 25/06, NZBau 2007, 672).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21
    Hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung des Verfahrensgegenstandes ist grundsätzlich der im Angebot des Antragstellers genannte Brutto-Angebotspreis als Wert des zur Vergabe vorgesehenen Auftrags zugrunde zu legen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. August 2014 - Az.: 11 Verg 3/14 -).
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21
    (BVerwG Urt. V. 10.4.1978 - 6 C 27/77, BVerwGE 55, 299 (306).
  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 185/99

    Rechtsfolgen der nachträglichen Herabsetzung eines Einzelpreises bei einer

    Auszug aus VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21
    Hinsichtlich der Beurteilung von Nebenangeboten besteht ein Beurteilungsspielraum der Vergabestelle, den die Vergabekammer nur eingeschränkt überprüfen darf (vgl. BGH Urt. v. 8.11.1984 - VII ZR 51/84, NJW 1985, 1466; Urt. v. 6.2.2002 - X ZR 185/99, NZBau 2002, 344 (345)).
  • BGH, 08.11.1984 - VII ZR 51/84

    Bauvergabe durch öffentlichen Auftraggeber: Annehmbarstes Angebot

    Auszug aus VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21
    Hinsichtlich der Beurteilung von Nebenangeboten besteht ein Beurteilungsspielraum der Vergabestelle, den die Vergabekammer nur eingeschränkt überprüfen darf (vgl. BGH Urt. v. 8.11.1984 - VII ZR 51/84, NJW 1985, 1466; Urt. v. 6.2.2002 - X ZR 185/99, NZBau 2002, 344 (345)).
  • OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer

    Auszug aus VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21
    Die Festsetzung der Gebühr bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens, wobei vorrangig vom Wert des Verfahrensgegenstandes auszugehen ist (BGH Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, BeckRS 2012, 2820; OLG Hamburg Beschluss vom 3.11.2008 - 1 Verg 3/08, BeckRS 2010, 26820.).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21
    Die Festsetzung der Gebühr bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens, wobei vorrangig vom Wert des Verfahrensgegenstandes auszugehen ist (BGH Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, BeckRS 2012, 2820; OLG Hamburg Beschluss vom 3.11.2008 - 1 Verg 3/08, BeckRS 2010, 26820.).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2016 - 6 Verg 4/16

    Wohnungsverwaltung - Durchführungspflicht für ein Vergabeverfahren: Stellung

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - Verg 39/18

    Anforderungen an die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • OLG München, 16.04.2009 - Verg 3/09

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Unverzüglichkeit der Rüge der Ausschreibung von

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Sinne des Vergaberechts

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - Verg 8/04

    Wann ist Kenntnis des Vergabeverstoßes gegeben?

  • VK Sachsen, 11.06.2021 - 1/SVK/006-21

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!

  • OLG Brandenburg, 30.04.2013 - Verg W 3/13

    Verspätetes Rügen von Verfahrensmängeln im Vergabeverfahren

  • OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 11 Verg 15/06

    Vergaberecht: Anforderungen an eine Rüge

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16

    Wann liegt eine Aufgabe "nichtgewerblicher Art" vor?

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2008 - Verg 56/07

    Zur Unzulässigkeit und den Rechtsfolgen von unklaren Anforderungen an

  • OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21

    Konkludente Aufstellung von Mindestanforderungen für Nebenangebote

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen der Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen vom 18.11.2021 (69d - VK - 03/2021) aufgehoben.

    69d - VK - 03/2021 aufzuheben,.

    die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Entscheidung der 1. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vom 18.11.2021 - 69d VK 03/2021 - insgesamt - auch hinsichtlich ihres Antrags auf Untersagung der Zuschlagsentscheidung auf das Angebot der Beigeladenen) zurückzuweisen;.

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